Willkommen bei ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH

Wir begrüßen Sie herzlich auf den Internetseiten der ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH, Ihrer Steuerberatungsgesellschaft am Niederrhein. Ob Unternehmer oder Privatperson: Wir bieten Ihnen in allen steuer- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erstklassige Begleitung und professionelle Beratung.

Unsere langjährige Erfahrung hat uns gezeigt, dass unternehmerischer Erfolg maßgeblich vom optimalen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren abhängt. Fachliche Professionalität, Urteilsvermögen und profunde Marktkenntnisse gehören ebenso dazu wie Vertrauen, Kontinuität und Intuition. Deshalb lautet unsere wichtigste Spielregel: Wir arbeiten mit Ihnen und nicht nur für Sie. Wir sind gespannt auf Sie und Ihr Anliegen und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Auf gute Partnerschaft!

Eine kurze Zusammenfassung unserer Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Finanzbuchhaltung
  • Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Bilanzen
  • Steuererklärungen
  • Betriebsprüfungen
  • Rechtsmittel
  • Klageverfahren
  • Beratung für Gemeinnützige Organisationen
  • Steuergestaltung und Steuerminimierung
Steuer Podcast ETL Kleve

RSS Aktuelle Steuernews

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    Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 zugestimmt. Die wichtigsten Änderungen in den verschiedenen Bereichen bzw. Steuerarten haben wir für Sie zusammengestellt.Mehr zum Thema 'Steueränderungen'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...Mehr zum Thema 'Körperschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...
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    Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Gesetz zugestimmt, das die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für den VZ 2024 vorsieht.Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Grundfreibetrag'...Mehr zum Thema 'Kinderfreibetrag'...
  • Bundesrat stimmt zu: Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung 22/11/2024
    Der Bundesrat hat am 22.11.2024 der Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung zugestimmt. Darin wird die Bagatellgrenze in § 7 Abs. 2 der Verordnung auf 3.000 EUR angehoben.Mehr zum Thema 'Anzeigepflicht'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...
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