Willkommen bei ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH

Wir begrüßen Sie herzlich auf den Internetseiten der ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH, Ihrer Steuerberatungsgesellschaft am Niederrhein. Ob Unternehmer oder Privatperson: Wir bieten Ihnen in allen steuer- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erstklassige Begleitung und professionelle Beratung.

Unsere langjährige Erfahrung hat uns gezeigt, dass unternehmerischer Erfolg maßgeblich vom optimalen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren abhängt. Fachliche Professionalität, Urteilsvermögen und profunde Marktkenntnisse gehören ebenso dazu wie Vertrauen, Kontinuität und Intuition. Deshalb lautet unsere wichtigste Spielregel: Wir arbeiten mit Ihnen und nicht nur für Sie. Wir sind gespannt auf Sie und Ihr Anliegen und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Auf gute Partnerschaft!

Eine kurze Zusammenfassung unserer Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Finanzbuchhaltung
  • Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Bilanzen
  • Steuererklärungen
  • Betriebsprüfungen
  • Rechtsmittel
  • Klageverfahren
  • Beratung für Gemeinnützige Organisationen
  • Steuergestaltung und Steuerminimierung
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RSS Aktuelle Steuernews

  • FG Nürnberg: Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung 27/05/2026
    Das FG Nürnberg hat entschieden, dass Nachzahlungszinsen entweder nicht festzusetzen oder zu erlassen sind, soweit Zahlungen auf eine später wirksam gewordene Steuerfestsetzung erbracht wurden. Voraussetzung ist, dass das Finanzamt die Zahlung angenommen und angerechnet hat.Mehr zum Thema 'Nachzahlungszinsen'...Mehr zum Thema 'Erlass'...
  • Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: VGH Mannheim verschärft Linie für Überbrückungshilfe bei neu gegründeten GmbHs 27/05/2026
    Der VGH Mannheim hat entschieden: Bei der Überbrückungshilfe III ist für GmbHs die Handelsregistereintragung der maßgebliche Gründungszeitpunkt. In der Schlussabrechnung zählen die tatsächlichen Umsätze, nicht die Schätzung aus dem Finanzamtsfragebogen.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...
  • BFH: Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt 26/05/2026
    Die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags (Vertragsübernahme) unterliegt im Zeitpunkt der Übertragung des Vertrags der Schenkungsteuer und ist mit dem Rückkaufswert zu bewerten. Hat sich der Schenker den Nießbrauch an der Rückkaufsleistung vorbehalten, entsteht dieser Nießbrauch erst mit Kündigung des Kapitallebensversicherungsvertrags.Mehr zum Thema 'Schenkungssteuer'...Mehr zum Thema 'Lebensversicherung'...
  • BFH: Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Verkauf von Geschäftsanteilen 26/05/2026
    Ob ein anlässlich der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft gezahlter (Teil-)Betrag für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit durch den veräußernden Gesellschafter den Einkünften aus § 17 EStG oder denjenigen aus § 19 EStG zuzuordnen ist, bestimmt sich danach, zu welcher Einkunftsart der engere wirtschaftliche Veranlassungszusammenhang besteht. Entscheidend ist hierbei, ob der im Kaufvertrag zusätzlich vereinbarten […]