Willkommen bei ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH

Wir begrüßen Sie herzlich auf den Internetseiten der ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH, Ihrer Steuerberatungsgesellschaft am Niederrhein. Ob Unternehmer oder Privatperson: Wir bieten Ihnen in allen steuer- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erstklassige Begleitung und professionelle Beratung.

Unsere langjährige Erfahrung hat uns gezeigt, dass unternehmerischer Erfolg maßgeblich vom optimalen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren abhängt. Fachliche Professionalität, Urteilsvermögen und profunde Marktkenntnisse gehören ebenso dazu wie Vertrauen, Kontinuität und Intuition. Deshalb lautet unsere wichtigste Spielregel: Wir arbeiten mit Ihnen und nicht nur für Sie. Wir sind gespannt auf Sie und Ihr Anliegen und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Auf gute Partnerschaft!

Eine kurze Zusammenfassung unserer Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Finanzbuchhaltung
  • Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Bilanzen
  • Steuererklärungen
  • Betriebsprüfungen
  • Rechtsmittel
  • Klageverfahren
  • Beratung für Gemeinnützige Organisationen
  • Steuergestaltung und Steuerminimierung
Steuer Podcast ETL Kleve

RSS Aktuelle Steuernews

  • BMF Referentenentwurf: Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung 14/04/2026
    Der Bundesrat hatte im Dezember 2025 der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung zugestimmt. Nun soll hierzu eine Anlage mit den betreffenden Steuerhoheitsgebieten beschlossen werden.Mehr zum Thema 'Internationales Steuerrecht'...
  • BayLfSt: Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen 14/04/2026
    Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass Eigentümer Änderungen an ihrem Grundbesitz aus dem Jahr 2025 bis zum 30.4.2026 beim Finanzamt anzeigen müssen. Die ursprüngliche Frist (31.3. des Folgejahres) wurde einmalig verlängert.Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...
  • BFH: Gewerbeertrag bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils 13/04/2026
    Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft unterliegt bei dieser grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Dies gilt auch bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, deren sachliche Gewerbesteuerpflicht noch nicht begonnen hat.Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...Mehr zum Thema 'Veräußerungsgewinn'...Mehr zum Thema 'Personengesellschaft'...Mehr zum Thema 'Kapitalgesellschaft'...
  • BMF Referentenentwurf: Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung 13/04/2026
    Nach einem vom BMF veröffentlichten Referentenentwurf sollen die Staaten Runda, Senegal sowie Trinidad und Tobago in die CRS-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden. Mehr zum Thema 'Automatischer Informationsaustausch'...