Willkommen bei ETL HvE GmbH

Wir begrüßen Sie herzlich auf den Internetseiten der ETL HvE GmbH (vormals ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH), Ihrer Steuerberatungsgesellschaft am Niederrhein. Ob Unternehmer oder Privatperson: Wir bieten Ihnen in allen steuer- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erstklassige Begleitung und professionelle Beratung.

Unsere langjährige Erfahrung hat uns gezeigt, dass unternehmerischer Erfolg maßgeblich vom optimalen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren abhängt. Fachliche Professionalität, Urteilsvermögen und profunde Marktkenntnisse gehören ebenso dazu wie Vertrauen, Kontinuität und Intuition. Deshalb lautet unsere wichtigste Spielregel: Wir arbeiten mit Ihnen und nicht nur für Sie. Wir sind gespannt auf Sie und Ihr Anliegen und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Auf gute Partnerschaft!

Eine kurze Zusammenfassung unserer Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Finanzbuchhaltung
  • Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Bilanzen
  • Steuererklärungen
  • Betriebsprüfungen
  • Rechtsmittel
  • Klageverfahren
  • Beratung für Gemeinnützige Organisationen
  • Steuergestaltung und Steuerminimierung

Steuer Podcast ETL Kleve

RSS Aktuelle Steuernews

  • Mitgliedsbeiträge: Bundesrat fordert Klarheit bei der Umsatzsteuer für Sportvereine 16/06/2026
    Der Bundesrat hat sich mit einer Entschließung an die Bundesregierung gewendet, da er im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen von Sportvereinen eine gesetzliche Klarstellung im Umsatzsteuergesetz für notwendig hält.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Verein'...
  • Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Podcast: Diese Quick Wins bringen Kanzleien voran 16/06/2026
    Viele Steuerkanzleien suchen nach großen Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft. Doch oft liegen die größten Potenziale gar nicht in komplexen Strategien oder langwierigen Projekten, sondern in Themen, die längst auf dem Schreibtisch liegen.Mehr zum Thema 'Kanzleiführung'...Mehr zum Thema 'Kanzleiorganisation'...
  • FG Münster: Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts 16/06/2026
    Die Voraussetzungen für die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens sind bei der Auszahlung eines Bergschadensverzichts nicht erfüllt, da es am erforderlichen Zusammenhang zwischen dem Vergleichsbetrag und etwaigen zu erbringenden Leistungen des Klägers nach dem Bilanzstichtag fehlt. Dies hat das FG Münster entschieden. Mehr zum Thema 'Passive Rechnungsabgrenzung'...Mehr zum Thema 'Rechnungsabgrenzung'...
  • FG Münster: Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen 16/06/2026
    Das FG Münster hat entschieden, dass die für Erbauseinandersetzungen geltende Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG jedenfalls dann nicht auf eine Anteilsvereinigung i.S.v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG anwendbar ist, wenn die Gesellschaftsanteile vor der Erbauseinandersetzung im Wege der Singularsukzession auf die Erben übergegangen waren.Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...