Willkommen bei ETL HvE GmbH

Wir begrüßen Sie herzlich auf den Internetseiten der ETL HvE GmbH (vormals ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH), Ihrer Steuerberatungsgesellschaft am Niederrhein. Ob Unternehmer oder Privatperson: Wir bieten Ihnen in allen nationalen und internationalen Steuerangelegenheiten erstklassige Begleitung und professionelle Beratung.

Unsere langjährige Erfahrung hat uns gezeigt, dass unternehmerischer Erfolg maßgeblich vom optimalen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren abhängt. Fachliche Professionalität, Urteilsvermögen und profunde Marktkenntnisse gehören ebenso dazu wie Vertrauen, Kontinuität und Intuition. Deshalb lautet unsere wichtigste Spielregel: Wir arbeiten mit Ihnen und nicht nur für Sie. Wir sind gespannt auf Sie und Ihr Anliegen und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Auf gute Partnerschaft!

Eine kurze Zusammenfassung unserer Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Finanzbuchhaltung
  • Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Bilanzen
  • Steuererklärungen
  • Betriebsprüfungen
  • Internationale Steuerberatung
  • Klageverfahren
  • Beratung für Gemeinnützige Organisationen
  • Steuergestaltung und Steuerminimierung
Steuer Podcast ETL Kleve

RSS-Feed: Aktuelle Steuernews Aktuelle Steuernews

  • Spritpreis-Entlastungspaket: Steuersenkung für Diesel und Benzin 21/09/2026
    Bund und Länder haben sich laut Bundesregierung darauf verständigt, die Energiesteuer auf Benzin und Diesel zu senken.Mehr zum Thema 'Energie'...
  • BMF: Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz 21/09/2026
    Die Finanzverwaltung hat sich in einem BMF-Schreiben zum Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen, geäußert.Mehr zum Thema 'Pensionsrückstellung'...Mehr zum Thema 'Pensionszusage'...
  • BFH: Betriebsausgaben und Zwangsaufwendungen 21/09/2026
    Bei Verlusten, die durch Straftaten verursacht werden, muss objektiv zweifelsfrei feststehen, dass das auslösende Moment für die in Frage stehende Wertabgabe im betrieblichen Bereich liegt. Allein der Umstand, dass ein Vermögensverlust durch einen Angehörigen verursacht wurde, schließt die betriebliche Veranlassung nicht zwingend aus.Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...Mehr zum Thema 'Diebstahl'...Mehr zum Thema 'Betrug'...Mehr zum Thema 'Arbeitnehmer'...
  • BFH: Voraussetzungen für einen Widerspruch gegen die Übertragung des sog. BEA-Freibetrag 21/09/2026
    Wenn ein Elternteil weder Betreuungskosten trägt noch persönlich Betreuungspflichten wahrnimmt, sondern es dem anderen Elternteil überlässt, den Betreuungsbedarf des Kindes durch eigene Betreuungsleistungen oder dadurch zu decken, dass er die Betreuung durch Inanspruchnahme Dritter organisiert, kann er der Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. BEA-Freibetrag) auf den anderen Elternteil nicht […]