Willkommen bei ETL HvE GmbH

Wir begrüßen Sie herzlich auf den Internetseiten der ETL HvE GmbH (vormals ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH), Ihrer Steuerberatungsgesellschaft am Niederrhein. Ob Unternehmer oder Privatperson: Wir bieten Ihnen in allen steuer- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erstklassige Begleitung und professionelle Beratung.

Unsere langjährige Erfahrung hat uns gezeigt, dass unternehmerischer Erfolg maßgeblich vom optimalen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren abhängt. Fachliche Professionalität, Urteilsvermögen und profunde Marktkenntnisse gehören ebenso dazu wie Vertrauen, Kontinuität und Intuition. Deshalb lautet unsere wichtigste Spielregel: Wir arbeiten mit Ihnen und nicht nur für Sie. Wir sind gespannt auf Sie und Ihr Anliegen und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Auf gute Partnerschaft!

Eine kurze Zusammenfassung unserer Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Finanzbuchhaltung
  • Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Bilanzen
  • Steuererklärungen
  • Betriebsprüfungen
  • Rechtsmittel
  • Klageverfahren
  • Beratung für Gemeinnützige Organisationen
  • Steuergestaltung und Steuerminimierung
Steuer Podcast ETL Kleve

RSS Aktuelle Steuernews

  • BFH: Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen 13/07/2026
    Auch wenn der Arbeitgeber abkommenswidrig oder trotz fehlender beschränkter Steuerpflicht materiell-rechtlich zu Unrecht Lohnsteuer einbehält und abführt, steht dem Arbeitnehmer ein (Lohnsteuer-)Erstattungsanspruch in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. nicht zu (Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung). Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...Mehr zum Thema 'Erstattung'...Mehr zum Thema 'DBA Schweiz'...Mehr zum Thema 'Grenzgänger'...
  • BFH: Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der Nichtrückkehrtage 13/07/2026
    Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung im Sinne des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere der Entfernung zwischen Wohn- […]
  • BFH: Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG 13/07/2026
    Eine Gruppe natürlicher Personen, die nicht in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft oder einer Erbengemeinschaft zusammengeschlossen sind, ist kein Rechtsträger im zivilrechtlichen und grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne und kann auch kein herrschendes Unternehmen im Sinne des § 6a Satz 3 und 4 GrEStG sein.Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...Mehr zum Thema 'Steuerbefreiung'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema […]
  • Bundesrat: Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung 13/07/2026
    Der Bundesrat hat am 10.7.2026 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung (ApO) zugestimmt, die die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung (BpO 2000) ersetzt.   Mehr zum Thema 'Außenprüfung'...Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'...