Willkommen bei ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH

Wir begrüßen Sie herzlich auf den Internetseiten der ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH, Ihrer Steuerberatungsgesellschaft am Niederrhein. Ob Unternehmer oder Privatperson: Wir bieten Ihnen in allen steuer- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erstklassige Begleitung und professionelle Beratung.

Unsere langjährige Erfahrung hat uns gezeigt, dass unternehmerischer Erfolg maßgeblich vom optimalen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren abhängt. Fachliche Professionalität, Urteilsvermögen und profunde Marktkenntnisse gehören ebenso dazu wie Vertrauen, Kontinuität und Intuition. Deshalb lautet unsere wichtigste Spielregel: Wir arbeiten mit Ihnen und nicht nur für Sie. Wir sind gespannt auf Sie und Ihr Anliegen und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Auf gute Partnerschaft!

Eine kurze Zusammenfassung unserer Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Finanzbuchhaltung
  • Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Bilanzen
  • Steuererklärungen
  • Betriebsprüfungen
  • Rechtsmittel
  • Klageverfahren
  • Beratung für Gemeinnützige Organisationen
  • Steuergestaltung und Steuerminimierung
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RSS Aktuelle Steuernews

  • Private Altersvorsorge: Bundesrat stimmt Altersvorsorgereformgesetz zu 08/05/2026
    Der Bundesrat hat am 8.5.2026 dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) zugestimmt.Mehr zum Thema 'Sonderausgaben'...Mehr zum Thema 'Altersvorsorge'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...
  • Bundesrat verweigert Zustimmung: Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes 08/05/2026
    Überraschend hat der Bundesrat am 8.5.2026 seine Zustimmung zum Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften verweigert. Vorgesehen ist darin u. a. die neue Entlastungsprämie für Arbeitnehmer sowie die Verschärfung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung.Mehr zum Thema 'Steuerberater'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...
  • Bescheidänderung: Später vorgelegte Verlustbescheinigung 08/05/2026
    Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen. Den Steuerpflichtigen darf kein grobes Verschulden treffen, was bei einer später vorgelegten Verlustbescheinigung fraglich sein kann.Mehr zum Thema 'Verlustabzug'...Mehr zum Thema 'Steuerbescheid'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...
  • BMF: Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG 08/05/2026
    Wertsteigerungen des Anfangsvermögens durch Inflation während der Ehe werden bei der erbschaftsteuerlichen Zugewinnausgleichsforderung nicht berücksichtigt. Der darauf beruhende unechte Wertzuwachs wird durch Indexierung eliminiert. Das BMF hat daher in seiner Übersicht den Verbraucherpreisindex für das Jahr 2025 ergänzt.Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Zugewinnausgleich'...