Kassenführung ab 2017 – Das ist zu beachen
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Ab dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von brutto 8,84 Euro je Zeitstunde. Dies hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemitteilung vom 26. Oktober 2016 bekannt gegeben. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 1. Januar 2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 26. Oktober 2016.
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