Was Arbeitgeber 2021 wissen müssen

Im neuen Jahr müssen Arbeitgeber etwas tiefer in die Tasche greifen, denn es gilt ein neuer Mindestlohn von nunmehr 9,50 Euro brutto je Arbeitsstunde, der zum Juli 2021 nochmals um 10 Cent angehoben wird. Und auch die Mindestausbildungsvergütung ist zu beachten. Andererseits bleiben Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld weiterhin steuerfrei und auch die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge werden Arbeitgebern erstattet. Wer sich bei seinen Mitarbeitern für deren außerordentlichen Einsatz im Zusammenhang mit der Corona-Krise nachträglich bedanken möchte, hat hierfür noch bis zum 30. Juni 2021 Zeit.

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