Was 2021 für alle Steuerpflichtigen wichtig ist
Ein bisschen finanzielle Entspannung verspricht die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages. Auch der erhöhte steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe auf ein zu versteuerndes Einkommen keine Einkommensteuer anfällt, wirkt sich positiv aus. Wer sich mit dem Gedanken trägt, selbstgenutztes Wohneigentum anzuschaffen, kann sich über die Verlängerung des Baukindergeldes freuen. Stolze Besitzer eines Eigenheims können auch 2021 einen Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen erhalten. Für Vermieter gibt es nunmehr den vollen Werbungskostenabzug auch dann, wenn das Mietentgelt nur 50 % statt 66 % der ortsüblichen Miete beträgt.