Mandantenbrief 04/2020 (Juli/August)
- Anscheinsbeweis beim Firmenwagen
- Neue KfW-Kreditmöglichkeit
- Verlustrücktrag als Liquiditätshilfe
- Die wichtigsten Regelungen des Corona – Steuerhilfegesetz
- Erleichterungen bei der Gemeinnützigkeit
Das Coronavirus sorgt für Verunsicherung bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Unsere Kollegen der ETL-Rechtsanwälte haben daher die wichtigsten Informationen für Sie in zwei Beiträgen zum Arbeitsrecht und Kurzarbeitergeld zusammengestellt:
Montag - Donnerstag
8:00 - 16:30 Uhr
Freitag
8:00 - 14:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie, dass Sie uns ab dem 02. September 2024 in Kleve in unserem neuen Büro unter folgender Adresse finden:
Kalkarer Str. 81
Gebäude 3
47533 Kleve