Was Arbeitgeber 2021 wissen müssen
Im neuen Jahr müssen Arbeitgeber etwas tiefer in die Tasche greifen, denn es gilt ein neuer Mindestlohn von nunmehr 9,50 Euro brutto je Arbeitsstunde, der zum Juli 2021 nochmals um 10 Cent angehoben wird. Und auch die Mindestausbildungsvergütung ist zu beachten. Andererseits bleiben Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld weiterhin steuerfrei und auch die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge werden Arbeitgebern erstattet. Wer sich bei seinen Mitarbeitern für deren außerordentlichen Einsatz im Zusammenhang mit der Corona-Krise nachträglich bedanken möchte, hat hierfür noch bis zum 30. Juni 2021 Zeit.
Was 2021 für alle Steuerpflichtigen wichtig ist
Ein bisschen finanzielle Entspannung verspricht die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages. Auch der erhöhte steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe auf ein zu versteuerndes Einkommen keine Einkommensteuer anfällt, wirkt sich positiv aus. Wer sich mit dem Gedanken trägt, selbstgenutztes Wohneigentum anzuschaffen, kann sich über die Verlängerung des Baukindergeldes freuen. Stolze Besitzer eines Eigenheims können auch 2021 einen Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen erhalten. Für Vermieter gibt es nunmehr den vollen Werbungskostenabzug auch dann, wenn das Mietentgelt nur 50 % statt 66 % der ortsüblichen Miete beträgt.